Spielplatzprüfung
Digitalisiertes Qualitätsmanagement
zum Schutz unsere Kinder und die Sicherheit der Betreiber
Öffentliche Spielplätze
sind unter anderem Spielplätze von Städten und Gemeinden, Schulen, Kindergärten und Kinderkrippen, Wohnanlagen, Hotels, Ferienanlagen und Gaststätten, Vereinsgelände, Einkaufszentren und Autobahnraststätten.
Pflichten des Eigentümers
eines öffentlichen Spielplatz ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht(§823 Abs.2 BGB) für technische Sicherheit der Anlagen verantwortlich.
Diese kann er unter Einhanltung der Normen:
- DIN 18034 für Spielplätze und für Freiräume zum Spielen
- DIN EN 1176 Teil 1-11 für Spielgeräte und Spielplatzböden
- DIN EN 1177 für Stoßdämfende Spielplatzböden
- DIN 79161 Spielplatzprüfung nach Herstellervorgaben
sicherstellen.
In der Spielplatzgerätenorm DIN En 1176 ist die regelmäßige Spielplatzkontrolle bzw. Spielplatzprüfung geregelt.
Visuelle Routine-Inspektion
Tägliche bis wöchentliche Spielplatzkontrolle
Dient der Erkennung und Beseitigung offensichtlicher Gefahrenquellen:
- Durch Benutzung, Witterungseinflüsse und Vandalismus.
- Beseitigung von Verschmutzungen.
- Funktionskontrolle beweglicher Teile.
- Gegenstände im Fallschutzbereich.
- Beseitigung oder Weiterleiten von notwendigen Reparaturen.
- Inspektion und Mängel dokumentieren.
Operative Inspektion
Spielplatzkontrolle alle 1-3 Monate oder nach Vorgabe des Herstellers
- detaillierte Inspektion zur Überprüfung des Betriebs und der Stabilität der Anlage, insbesondere in Bezug auf Verschleiß
- Überprüfung aller Verschleißteile wie z.B. Ketten, Lager, Bolzen, Schrauben, Podesten, Leiter, Stufen, Seile, Gelenke und Verbindungsteile
- Gefahrenpunkte wie herausstehende Nägel, Schrauben und Splitter beseitigen
- Standfestigkeit prüfen
- Korrosionsschutz prüfen
- Erprobung des Spielgerätes
- Wartungsarbeiten nach Herstellervorgaben
- Erstellung eines Prüf- und Mängelberichts durch einen Sachkundigen
- Digitalisierte Prüfberichtslenkung
Jährliche Hauptinspektion
Spielplatzprüfung nach DIN EN 1176-7, DIN 18034 und DIN EN 1177
Dient zur Prüfung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes der gesamten Anlage.
- Sauberkeit
- Anforderungen DIN 18034 Zugänge, Einfriedung, Giftpflanzen, Wasser, Ballspiele so wie Sand- und Matschspiele
- Beschilderung
- Laufwege
- Bepflanzung
Prüfen der einzelnen Spielgeräte und Spielplatzböden unter Einhaltung der DIN EN 1176.
- Frei- und Fallräume.
- Beschaffenheit der Aufprallfläche und Fallschutz.
- Standsicherheit und Verankerung der Geräte.
- Anlagensicherheit in Folge von Reparaturen, Umbauten oder ergänzten Anlagenteilen.
- Gefahren durch Witterungseinflüsse, Vandalismus, Verrottung und Korrosion.
- Verschleißteile.
- Fangstellen (Kopf, Hals, Fuß, Bein, Finger, Haare und Kleidung).
- Quetsch und Scherstellen.
- Funktionsfähigkeit.
- Zugänglichkeit für Erwachsene.
- Erstellung eines Prüf- und Mängelberichts durch eine zertifizierte Fachkraft für den sicheren Kinderspielplatz.